Betriebsrat und Gewerkschaft
- Welche Vorteile haben Betriebsratsmitglieder, die keiner Gewerkschaft angehören?
Freie Listen sind keiner „Gewerkschaft“ unterworfen, sie können ohne jeglichen Einfluss von außen die Belange der Mitarbeitenden vertreten. Sie können Missstände ungefiltert, offen und direkt ansprechen, ohne von einer Organisation gehindert oder beeinflusst zu werden. Freie Betriebsratsmitglieder sind nur ihrem Gewissen und den Menschen und deren Probleme im Betrieb verpflichtet
- Muss ich als Gewerkschaftsmitglied bei der Betriebsratswahl meine Gewerkschaftsliste wählen?
Nein, Gewerkschaftsmitglieder sind vollkommen frei bei ihrer Wahl, sie können ihre Stimme auch freien Listen geben.
- Muss ein Betriebsratsmitglied einer Gewerkschaft angehören?
Nein. Weder für die Gründung, für die Wahl, oder für die Betriebsratsarbeit ist eine Gewerkschaftszugehörigkeit nötig.
Aufgaben und Rechte des Betriebsrates
- Was macht ein Betriebsrat? Nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist der Betriebsrat die Interessenvertretung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb.
- Welche Aufgaben hat der Betriebsrat im Betrieb?
- Die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber
- Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze, Tarifverträgen, Betriebs- vereinbarungen und Unfallverhütungs- vorschriften.
- Beachtung der Schwerbehinderten und sonstiger Schutzbedürftiger im Betrieb
- Veranlasst die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Was versteht man unter dem Recht auf Mitbestimmung?
Der Betriebsrat bestimmt bei folgenden Themen aktiv mit:
- Zustimmung zu neuen Mitarbeitern (auch Leiharbeitnehmern).
- Änderung von Arbeitsaufgaben oder Arbeitsort.
- Eingruppierung/Umgruppierung
- Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung.
- Arbeitszeit
- betriebliche Lohngestaltung
Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplanung, technische Anlagen zur Überwachung von Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Arbeitnehmer (Mitarbeiterdatenschutz), Überstunden. - Unfallverhütung
- Gestaltung der betrieblichen Sozialeinrichtungen
- betriebliches Vorschlagswesen
- bei Einschränkungen, Stilllegung und Verlagerung des Betriebes kann der Betriebsrat die Aufstellung eines Sozialplanes fordern und erzwingen, in dem die wirtschaftlichen Nachteile für die Beschäftigten ausgeglichen oder abgemildert werden.
- Fragen der Berufsbildung; Überwachung der Ausbildung
- und noch einiges mehr
Eine Maßnahme, die der Mitbestimmung unterliegt, kann nur mit der Zustimmung des Betriebsrats erfolgen und wird im Streitfall bei der Einigungsstelle entschieden. Mehr zur Einigungsstelle hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Einigungsstelle
- Welche Bereiche betrifft die Unterrichtungspflicht durch den Arbeitgeber?
In Betrieben mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss der Betriebsrat in folgenden Fällen unterrichtet werden:
- Vor jeder Einstellung, Eingruppierung und Versetzung
- bei betrieblichen Veränderungen, die die Arbeitnehmer betreffen
- Verlegung des Betriebs
- Einführung neuer Arbeitsmethoden
- Einführung neuer Fertigungsverfahren
- In welchen Fällen muss der Betriebsrat angehört werden?
Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung gehört werden. Geschieht dies nicht, ist eine Kündigung rechtsunwirksam. Die Rechtunwirksamkeit muss vom Arbeitsgericht festgestellt werden! Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 21 Tagen beim Arbeitsgericht erhoben werden!
Jeder Kündigung kann der Betriebsrat widersprechen. Wenn z. B. soziale Gesichtspunkte nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Das heißt wenn ein Arbeitnehmer an einer anderen Stelle im Betrieb weiterbeschäftigt werden kann, eine Weiterbeschäftigung nach einer Umschulung oder Fortbildung möglich ist, der/die ArbeitnehmerInnen an anderer Stelle im Betrieb weiterbeschäftigt werden kann, der Arbeitnehmer unter geänderten Arbeitsbedingungen weiter beschäftigt werden kann.
Hat der Betriebsrat der ordentlichen Kündigung widersprochen und erhebt der betroffene Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht, so kann der Arbeitnehmer verlangen, dass er bis zum rechtskräftigen Abschluss seines Prozesses bei unveränderten Arbeitsbedingungen weiter beschäftigt wird.
- Wann hat der Betriebsrat ein Initiativrecht?
Im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung hat der Betriebsrat nicht nur das Recht, auf Maßnahmen des Arbeitgebers zu reagieren, sondern kann selbst Gestaltungsvorschläge machen und in den Entscheidungsprozess einbringen. Dieses Initiativrecht steht dem Betriebsrat in allen Bereichen zu, in denen das Gesetz ausdrücklich eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat und bei Scheitern der Einigung die Entscheidung einer Einigungsstelle vorsieht. Schwerpunkt der Mitbestimmung bilden die sozialen Angelegenheiten. Der Betriebsrat kann das Initiativrecht beispielsweise in folgender Weise einsetzen:
- Veränderung der täglichen Arbeitszeit
- Einführung einer Personalplanung
- Vorschläge zur Beschäftigungssicherung
- Änderung bestehender Regelungen, z.B. der Betriebsrat kündigt eine bestehende Betriebsvereinbarung und legt einen neuen Entwurf für eine Betriebsvereinbarung vor.
- Erstmalige Einführung einer betrieblichen Regelung, z.B. der Betriebsrat schlägt erstmalig einen Mindeststandard zur Besetzung von Rufdiensten oder Grundsätze für ein betriebliches Vorschlagswesen vor.
Wichtig:
Die Mitbestimmung verhindert keine wirtschaftliche Entscheidungen des Arbeitgebers, jedoch ermöglicht sie es, die soziale Auswirkungen zu steuern oder abzumildern. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Vorschläge zu verhandeln und eine Einigung anzustreben.
Bei einer Verweigerung kann der Betriebsrat durch die Einigungsstelle eine rechtlich bindende Entscheidung erzwingen

